Es ist wichtig, professionelle Unterstützung bei der Rückführung des Verstorbenen in das Heimatland zu haben. Der Rückholdienst von HORIZONT International bietet Ihnen diese Hilfe mit allen verbundenen Dienstleistungen und ist für Ihre Fragen rund um die Uhr, auch am Wochenende, erreichbar.
In den meisten Ländern können Sie sich zwischen einer Überführung im Sarg oder einer Einäscherung vor Ort entscheiden.
In der Regel raten wir zu einem schlichten Überführungsmodell, da nicht jeder Sarg aus dem Ausland für eine Beisetzung oder Kremation in Deutschland zugelassen ist und somit Doppelkosten vermieden werden. Je nach Entfernung und örtlichen Gegebenheiten empfehlen wir einen Transport per PKW oder Flugzeug. Wenn gewünscht, können Sie sich natürlich auch für eine Beisetzung vor Ort entscheiden. Auch hier sind wir Ihnen gerne bei der Organisation behilflich.
Zu beachten ist, dass in islamischen Ländern wie z.B. der Türkei, Ägypten, Tunesien oder Marokko aus religiösen Gründen keine Einäscherung möglich ist.
Andere, z.B. sehr katholische oder orthodoxe Länder haben nur sehr wenige Krematorien im Land. Daher kann es zu Wartezeiten bei der Einäscherung kommen.
In einigen Ländern ist es möglich, dass eine Urne direkt an die Angehörigen übergeben wird, zum Beispiel in Spanien. Ist dies nicht der Fall, wird je nach örtlichen Gegebenheiten eine Versandart ins Heimatland gewählt.
Mit der Überführung bzw. der Rückführung wird der Dienst beschrieben, einen Menschen nach seinem Ableben im Ausland in das jeweilige Heimatland zurück zu bringen.
Über Dokumente, die am Sterbeort für die Überführung ausgestellt werden müssen, kann keine allgemeine Auskunft gegeben werden. Je nach Land gibt es teilweise sehr große Unterschiede hinsichtlich der ausgestellten Dokumente. Selbst innerhalb der EU werden nicht in jedem Land die gleichen Dokumente, wie z.B. internationale Sterbeurkunden, ausgestellt.
In einigen Ländern müssen die Angehörigen mit unserem örtlichen Partnerunternehmen beim Standesamt vorstellig werden um den Todesfall registrieren zu können. Auch kann es sein, dass die Angehörigen vor Ort eine entsprechende Vollmacht (z.B. Einäscherungsvollmacht) unterschreiben müssen.
In jedem Fall ist es sehr wichtig die Abreise vorher mit uns abzusprechen, damit es hinsichtlich der Überführung des Verstorbenen nicht zu Verzögerungen kommt.
Eine Rückholung hängt von vielen nicht beeinflussbaren Faktoren ab: Zum einen sind in der Regel viele Dienststellen zuständig, welche die Überführungsdokumente, wie Leichenpass oder Sterbeurkunde, ausstellen müssen. Dieser Prozess kann mehrere Tage dauern.
Mit der Organisation der Überführung kann erst begonnen werden, wenn die Freigabe durch die Behörden erteilt ist. Wird Ihnen beispielsweise vom Krankenhaus die Auskunft gegeben, die Überführung könne nun stattfinden, ist damit nur die Überführung vom Krankenhaus ins örtliche Bestattungsinstitut gemeint und nicht der Transport zum Beisetzungsort!
Generell ist es sehr wichtig, dass Sie keinen Termin für eine Trauerfeier am Beisetzungsort vereinbaren, solange die Überführung nicht abgeschlossen ist.